Bruttomethode
Werden die Einkünfte nach der „Bruttomethode“ ermittelt, dann sind die Einnahmen und Ausgaben einschließlich einer allfälligen Umsatzsteuer anzusetzen; dafür sind die Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt als Ausgaben (Werbungskosten) in Abzug zu bringen.
