Gesamtkostenaufstellung
Zunächst werden die Kosten des Gesamtprojekts ermittelt und dem Kaufinteressenten aufgeschlüsselt. Die Gesamtprojektkosten setzen sich unter anderem wie folgt zusammen:
Kaufpreis für die Vorsorgewohnung
Kaufpreis für den Stellplatz
Grunderwerbsteuer
Grundbucheintragungsgebühr
Die Grunderwerbsteuer (3,5%) und die Grundbucheintragungsgebühr (1,1%) machen zusammen 4,6% des (Brutto-) Kaufpreises der Vorsorgewohnung aus.
Für die Eintragung im Grundbuch fällt zusätzlich eine Abgabe von €44,- per Überweisung bzw. €62,-, an, wenn die Antragstellung nicht im Elektronischen Rechtsverkehr erfolgt. Wird die Gebühr durch Abbuchung und Einziehung entrichtet, ermäßigt sich diese um 22 Euro.
Zu diesen Kosten kommen die notwendigen Finanzierungskosten hinzu, nämlich die Eintragungs-gebühr für das Pfandrecht im Grundbuch und die Bearbeitungsgebühr für den Kredit.
Die Eintragungsgebühr für das Pfandrecht im Grundbuch beträgt 1,2% der Pfandsumme.
Die Bearbeitungsgebühr für den Kredit wird von der kreditgebenden Bank für die Vergabe des Kredits verrechnet. Diese liegt derzeit üblicherweise bei 1% bis 3% der Kreditsumme.
Zusätzlich fallen die Honorare für den Rechtsanwalt und/oder Notar für die Errichtung des Vertrags und die Abwicklung der Treuhandschaft an. Diese betragen üblicherweise 1,5 % bis 3 % des Kauf preises. Außerdem kann eine Maklerprovision für die Vermittlung der Vorsorgewohnung anfallen (bis zu 3 % des Kaufpreises zzgl. USt.)
Weiters fallen geringe Kosten für die notwendigen Unterschriftsbeglaubigungen an.
Als Faustregel gilt, dass die gesamten Nebenkosten bis zu ca. 10 % des Kaufpreises der Vorsorgewohnung ausmachen können.
