Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register (gebührenpflichtige Einsichtnahme) und wird vom Bezirksgericht geführt, in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet. Es besteht aus dem Hauptbuch, der Urkundensammlung und den Hilfsverzeichnissen. Das Grundbuch erfasst flächen-deckend sämtliche Grundstücke sowie an diesen eingetragenen bestehenden Rechten wie Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrechte, Baurechte, Dienstbarkeiten oder Reallasten.
