invest@brix29.com  +43 1 96 66 056

Haftung des Kommanditisten

  • 0

Die Haftung der Kommanditisten ist in den §§ 171 ff. HGB geregelt. Die Haftung des Kommanditisten für die Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft ist auf das Kommanditkapital (Haftungseinlage) beschränkt. Die Außenhaftung des Kommanditisten in Höhe der Haftungssumme erlischt jedoch, wenn der Wert, der bereits an die Gesellschaft gezahlten Kommanditeinlage den Betrag der im Register eingetragenen Haftungssumme erreicht hat. Hat der Wert der geleisteten Einlage die Haftungssumme noch nicht erreicht, haftet der Kommanditist für den Unterschiedsbetrag gegenüber einem Gesellschaftsgläubiger.

img

checkmyplace