Pfandrecht
Ein Grundpfandrecht (Hypothek) berechtigt den Pfandgläubiger, seine fälligen und aushaftenden Forderungen durch Veräußerung der Immobilie zu befriedigen. Das Pfandrecht bezieht sich immer auf den gesamten Grundbuchskörper (d. h. alle Grundstücke, die unter Einlagezahl zusammengefasst sind). Sie kann sich jedoch auf den Anteil eines Miteigentümers am Grundbuchskörper beschränken. Hypotheken sind in der Regel im Grundbuch eingetragen.
