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Wertsicherungsklausel

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Die Wertsicherungs- oder Indexklausel ist eine vertragliche Regelung, bei der eine Leistung (z. B. die vom Mieter zu zahlende Miete) an den Geldwert zum Zeitpunkt der Fälligkeit angepasst wird. Maßstab für die Veränderung des Geldwertes ist in der Regel der Verbraucherpreisindex, der vom österreichischen Zentralamt für Statistik berechnet wird.

Die Wertsicherung von Kategoriemietzinsen kann nur nach Maßgabe des § 16 Abs. 4 MRG vereinbart und die Wertanpassung jeweils ab den sich daraus ergebenden Stichtagen vorgenommen werden (Verbraucherpreisindex 1976 mit 10% Schwellenwert).

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