Absetzung für Abnutzung (Afa)
Für die Abschreibung sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Vorsorgewohnung inklusive aller Nebenkosten (z.B. Grunderwerbsteuer, Rechtsanwalts- und Notariatsgebühren, allfällige Maklergebühren, Eintragungsgebühren (Grundbuch etc.)) zusammenzufassen. Bei Vorsorgewohnungen beträgt der Grundanteil üblicherweise 30%. Eine Abschreibung kann nur für den abnutzbaren Gebäudeteil, nicht hingegen für den nicht abnutzbaren Grundanteil in Anspruch genommen werden. Nach der herrschenden Gesetzeslage beträgt die Abschreibung 1,5% (66,67 Jahre) der Bemessungsgrundlage. Eine Küche kann mit 10% pro Jahr abgeschrieben werden, was eine Abschreibungsdauer von 10 Jahren bedeutet.