Alleinvermittlungsauftrag
Mit dem Alleinvermittlungsauftrag wird der Immobilienmakler von seinem Kunden für einen bestimmten Zeitraum schriftlich mit der Alleinvermittlung eines Immobiliengeschäftes beauftragt (z. B. Verkauf einer Immobilie). Im Erfolgsfall, d. h. bei einem aus seiner Tätigkeit resultierenden Rechts-geschäft, hat der Makler Anspruch auf die vereinbarte Provision.
