Anbot
Ein Angebot liegt vor, wenn jemand eine verbindliche schriftliche oder mündliche Erklärung zum Abschluss eines rechtsverbindlichen Geschäftes abgibt. Wird das Angebot vollständig von der Partei, an die es gerichtet ist, angenommen, kommt ein Vertrag zustande. Eine abweichende Annahmeerklärung (z. B. niedrigerer Preis) führt nicht zu einem Vertrag, sondern stellt ein neues Angebot der Gegenpartei dar. Das Angebot muss rechtzeitig nach Erhalt angenommen werden. Ist ein Angebot zeitlich befristet, so kann es von der Gegenpartei innerhalb der vereinbarten Frist angenommen werden, andernfalls erlischt es. Mangels ausdrücklicher Befristung hat die Annahme innerhalb einer angemessenen Frist (unter Anwesenden sofort, unter Abwesenden inner-halb der für die Übermittlung, Überlegung und Beantwortung erforderlichen Zeit) zu erfolgen.