Bauausführung
Sie obliegt dem gesetzlich zugelassenen Bauunternehmer, Architekten oder Bauingenieur/ Bautechniker. Der Bauausführende muss bestimmte Verpflichtungen gegenüber der jeweils zuständigen Behörde erfüllen. Der Bauträger gibt der Baubehörde den Baubeginn die Fertigstellung des Rohbaus sowie die Gesamtfertigstellung bekannt.