invest@brix29.com  +43 1 96 66 056

Bauausführung

  • 0

Sie obliegt dem gesetzlich zugelassenen Bauunternehmer, Architekten oder Bauingenieur/ Bautechniker. Der Bauausführende muss bestimmte Verpflichtungen gegenüber der jeweils zuständigen Behörde erfüllen. Der Bauträger gibt der Baubehörde den Baubeginn die Fertigstellung des Rohbaus sowie die Gesamtfertigstellung bekannt.

img

checkmyplace