Bauherr
Der Bauherr ist jene Person, die als Auftraggeber oder Bauwerber, in seinem Auftrag und auf seine Rechnung eine Bauausführung durchführen lässt. Bauträger (Bauorganisatoren, Bauaufsicht) kümmern sich um die organisatorische und kaufmännische Abwicklung von Bauvorhaben auf eigene oder fremde Rechnung (§ 260 GewO).
