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Baurecht

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Das Baurecht im öffentlich-rechtlichen Sinne ist die Gesamtheit der Regelungen, die bestimmen, wo und wie Bauvorhaben durchgeführt werden dürfen (Raumordnungsgesetze, Bauordnungen, Baunebengesetze und Verordnungen).

 Das Baurecht im Sinne des Privatrechts ist das reale, veräußerbare und vererbliche dingliche Recht des Grundeigentümers auf oder unter dem Grundstück (§1BauRG), das dem Grundeigentümer für einen bestimmten Zeitraum (mindestens 10 und höchstens 99 Jahre) eingeräumt wird. Das Baurecht entsteht aus der Eintragung in das Grundbuch („Baurechtseinlage“) und ist übertragbar (z. B. durch Verkauf, Schenkung oder Erbschaft). Als Entgelt hat der Bauberechtigte an den Grundstückseigentümer den Bauzins zu bezahlen. Nach Ablauf des Baurechts fällt das Gebäude an den Eigentümer des Grundstücks, soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Eigentümer des Gebäudes Anspruch auf Entschädigung.

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