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Bauträgervertragsgesetz

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Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) ist immer dann anwendbar, wenn der Käufer mehr als €150,-pro m2 Nutzfläche an Vorauszahlung vor der Fertigstellung an den Bauträger oder an Dritte zu leisten hat. Es schützt den Käufer davor, für Geldzahlungen, die er erbringt, keinerlei Gegenleistung zu erhalten.

Die wichtigsten Punkte im Bauträgervertrag umfassen:

  • Eigentlicher Vertragsgegenstand (Gebäude, Wohnung oder Geschäftsraum samt Zugehör) Preis
  • Fälligkeit der Zahlungen
  • Spätester Termin der Übergabe
  • Zu übernehmende dingliche oder obligatorische Lasten
  • Art der Sicherung
  • Treuhänder
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