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Bürgschaft

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Die Bürgschaft ist eine persönliche Haftung für eine fremde Schuld. Sie entsteht durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger und gilt, solange die Hauptforderung wirksam bleibt. Die Leistungsverpflichtung des Bürgen kann vom Gläubiger nach erfolgloser Mahnung an den Hauptschuldner geltend gemacht werden. Hat sich hingegen jemand verpflichtet, als Bürge und Zahler „aufzutreten, kann der Gläubiger nach Fälligkeit der Hauptforderung (§§ 1346 ff ABGB) sofort gegenüber den Bürgen Ansprüche geltend machen. Das Land kann die Haftung für die zur Finanzierung eines Bauvorhabens erforderlichen Hypothekendarlehen übernehmen.

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