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Eigenmittelanteil

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Dem Käufer einer Vorsorgewohnung steht es frei, für welchen Eigenmittelanteil er sich entscheidet. Der passende Eigenmittelanteil sollte immer auf die individuelle Situation des Käufers abgestimmt werden und muss sich nicht zwingend auf die folgenden drei Varianten beschränken, sondern kann jeden beliebigen dazwischen liegenden Wert haben.

Variante 1: Hier liegen die Eigenmittel bei rund 30%, was bedeutet, dass beim Kauf der Vorsorgewohnung nur ein geringer Kapitaleinsatz notwendig ist, darüber aber eine monatliche Kreditbelastung besteht, die durch die Mieterträge eventuell nicht abgedeckt werden kann. Dementsprechend müssen während der Laufzeit bis zur vollständigen Kredittilgung Zuzahlungen geleistet werden. Der wesentliche Vorteil dieser Variante ist, dass diese die steuerlichen Möglichkeiten, die eine Vorsorgewohnung bietet, am besten ausschöpft. Jedenfalls ist darauf zu achten, dass der Totalüberschuss rechtzeitig erwirtschaftet wird.

Variante 2: Hier liegen die Eigenmittel bei rund 50%. Diese Variante wurde so gewählt, dass die Mieterträge den Kredit abdecken, wodurch der Eigentümer nur geringe laufende Zahlungen leisten muss (zusätzlich zur Einkommensteuer für die Mieterträge) und sich die Wohnung annähernd „selbst abbezahlt“.

Variante 3: Hier wird die Vorsorgewohnung sofort vollständig vom Käufer aus Eigenmitteln bezahlt, der Eigenmittelanteil ist 100%. Da kein Kredit aufgenommen werden muss, sind die dem Eigentümer dann in Zukunft zur Verfügung stehenden Mieterträge dementsprechend hoch.

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