Kommanditeinlage
Kommanditbeteiligung an einer Kommanditgesellschaft. Die Höhe des Kommanditanteils bemisst sich in der Regel nach der übernommenen Pflichteinlage. Dieser Betrag ist für den Anteil des Kommanditisten am Ergebnis (Gewinn oder Verlust) und Vermögen der Kommanditgesellschaft sowie für die Geschäftsführungsrechte des Kommanditisten (z. B. Stimmrechte) von Bedeutung.