Kommanditgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Gesellschaftern zu einem gemeinsamen Zweck. Die KG ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter, die Komplementärin, persönlich und unbeschränkt haftbar ist. Die Haftung der anderen Gesellschafter (Kommanditisten) ist auf den im Firmenbuch eingetragenen Betrag (Haftsumme) beschränkt.