Leerstandskosten
Realistischerweise ist davon auszugehen, dass die Vorsorgewohnung nicht über die gesamte Laufzeit ununterbrochen vermietet, d.h. zu 100 % ausgelastet ist, weil es durch Mieterwechsel zu Leerstandszeiten kommen kann. Die auf die Leerstandszeiten entfallenden Betriebskosten stellen die Leerstandskosten dar und müssen in der Prognoserechnung ebenfalls berücksichtigt werden.