Sachwertverfahren
Beim Sachwertverfahren kann der Wert einer Sache durch Vergleich mit den am Markt tatsächlich erzielten vergleichbaren Kaufpreisen ermittelt werden (vgl. §§4ff LBG und ÖNORM 1802).
D. h., die Sachwertmethode bestimmt den Wert, der die Kosten für die Wiederherstellung oder den Ersatz von Vermögenswerten abzüglich der Abzüge für eine Wertminderung im Zusammenhang mit dem Abgang sowie für alle anderen wesentlichen Wertminderungen und Optimierungen darstellt.
