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Superädifikat

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Als Superädifikat gilt ein Bauwerk, welches auf fremden Grund in der Absicht aufgeführt wird, dass es nicht stets darauf bleiben soll. Neben Gebäuden können auch andere Bauwerke als Superädifikat errichtet werden, wie zB. unterirdische Tanks, nicht aber bloße Gebäudeteile. Maßgeblich für die Qualifikation eines Bauwerks als Superädifikat ist das Fehlen der Belassungsabsicht durch den Erbauer im Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks. Ist diese Voraussetzung erfüllt, so steht das Bauwerk im Eigentum desjenigen, der das Bauwerk errichtet hat. Gebäude, die auf Dauer auf dem Grundstück belassen werden sollen, werden hingegen sonderrechtsunfähige, unselbständige Bestandteile der Liegenschaft, auf der sie errichtet werden („superficies solo cedit“) und stehen somit im Eigentum des Liegenschaftseigentümers. Diese Rechtsfolge ist nicht durch Parteienvereinbarung abdingbar.

Das Superädifikat wird auch Luftkeusche genannt, weil es als kleines Gebäude (vgl.Keusche) gedacht wird, welches ohne Grundeigentum, also quasi „in der Luft“ gebaut wird.

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