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Umsatzsteuer – Option bei Verkauf

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Grundsätzlich ist ein Immobilienverkauf umsatzsteuerbefreit gem. §6 Abs 1 Z 9 lit a UStG. Allerdings kann der Veräußerer bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides entscheiden, ob er die Liegenschaftstransaktion gm § 6 Abs 2 UStG steuerpflichtig behandeln möchte. Für die Inanspruchnahme der Option muss der Veräußerer, die Transaktion in der UVA bzw. Jahresumsatzsteuererklärung entsprechend erklären. Für die Anwendung der Option reicht eine entsprechende Rechnungslegung alleine nicht aus.

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